Sie können die Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung Ihrer Feier – jedoch spätestens 30 Tage vor Beginn der Feier – abschließen. Liegen zwischen der Buchung der Feier und der Feier weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im Voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen wie Wellness-Anwendungen. Bei Arrangementkosten für eine Hochzeitsfeier ist die Versicherungssumme auf 25.000,- EUR begrenzt.